Häufige Fragen

Informationen

Hier finden Sie alle wichtigen Informationen rund um den Erwerb Ihres Führerscheins. Wir bieten eine umfassende Ausbildung sowohl für Fahranfänger als auch für erfahrene Fahrer, die ihre Kenntnisse auffrischen möchten.

Der Nothilfekurs muss vor der Gesuchstellung des Lernfahrausweises absolviert werden. Er kann ab einem Alter von 12. Jahren besucht werden und ist 6 Jahre gültig. Nach dem erfolgreichen absolvieren der ersten Führerprüfung (Kat. A1/A oder B) bleibt der Nothilfekurs für unbeschränkte Zeit gültig.

Ab dem 1. Januar 2021 können 17-Jährige den Lernfahrausweis für Personenwagen (Kat. B) erwerben. Wer den Lernfahrausweis vor dem 20. Geburtstag erwirbt, muss ihn mindestens zwölf Monate besitzen, um zur praktischen Führerprüfung zugelassen zu werden. Wer den Lernfahrausweis der Kat. B nach seinem 20. Geburtstag erwirbt, hat keine Pflicht einer zwölf Monatigen Lernphase.

Es gibt keine Mindestanzahl an Auto Fahrlektionen die absolviert werden müssen. Je nach Fortschritt während der Fahrausbildung ist die Stundenzahl individuell. Wir führen intern Vorprüfungsfahren durch, um die Fahrschüler bestmöglich auf die praktische Führerprüfung vorzubereiten.

 

Bei jeder Fahrlektion, privaten Üben sowie bei der praktischen Prüfung müssen Sie den Lernfahrausweis und den Fahrzeugausweis mitführen. Geschlossene Schuhe sind obligatorisch und wir empfehlen, Schuhe mit einer dünnen Sohle zu tragen. Dadurch ist das Feingefühl und somit die Dosierung für die Fusspedale am besten.

Ja, es spielt keine Rolle, mit welchem Fahrzeug man die Prüfung ablegt. Wir empfehlen jedoch sehr, vor dem Führen von Fahrzeugen mit Schaltgetriebe entsprechend Fahrlektionen zu nehmen.

Die reine Fahrzeit der praktischen Führerprüfung dauert in Rheinflden mindestens 45 Minuten. Dies gilt für die Führerprüfungen der Kategorien A, B und BE. Ausserkantonal gibt es Abweichungen.

Bei uns haben Sie die exklusive Möglichkeit, Motorräder oder Roller für die Grundkurse, Fahrlektionen oder Führerprüfung zu mieten.

Der VKU muss einmalig von allen erwerbern der Kategorie A1, A oder B. besucht werden. Der VKU ist seit dem 01.01.2021 unbefristet gültig. Wir führen die Kurse an Randzeiten (oft Wochenenden) in 2x 4 stündigen Blöcken durch.

Nach bestandener praktischen Führerprüfung (Kat. A oder B) erhalten Sie den Führerausweis auf Probe (falls Sie zu diesem Zeitpunkt nicht bereits einen unbefristeten Führerausweis der Kat. A oder B besitzen). Die Probezeit dauert 3 Jahre. Nach diesen 3 Jahren, sofern keine Wiederhandlungen gegen das Strassenverkehrsgesetz stattgefunden und Sie den 2-Phasen-Kurs besucht haben, erhalten Sie den unbefristeten Führerausweis.

Der WAB-Kurs, auch 2-Phasen-Kurs, ist eine obligatorische Weiterbildung. Der Kurs dauert einen Tag. Dieser Kurs muss innerhalb von 12 Monaten, nach Erhalt des Führerausweises auf Probe, besucht werden.

Bei uns können Sie wie folgt bezahlen: Bar, TWINT, Kartenzahlung.

Banküberweisung: Für grössere Beträge wie Pakete oder Abos stellen wir QR-Code Rechnungen aus, welche jedoch vor dem Bezug der Dienstleistung bezahlt werden müssen.

Der Nothilfekurs muss vor der Gesuchstellung des Lernfahrausweises absolviert werden. Er kann ab einem Alter von 12. Jahren besucht werden und ist 6 Jahre gültig. Nach dem erfolgreichen absolvieren der ersten Führerprüfung (Kat. A1/A oder B) bleibt der Nothilfekurs für unbeschränkte Zeit gültig.